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Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen, die an Multipler Sklerose oder ähnlichen neurologischen Erkrankungen, z.B. Morbus Parkinson, Schlaganfall, Friedreich' Ataxie o.ä. leiden, hält der Landesverband ein spezielles Hilfeangebot vor.
Die Hilfen zum Wohnen nach dem neuen Leistungstyp A2 ("Eingliederungshilfe") können erfolgen, wenn

ein Hilfebedürftiger

  • allein wohnt,
  • in Partnerschaft wohnt (zwei Leistungsberechtigte)
  • in einer Wohngemeinschaft wohnt (max. fünf Leistungsberechtigte).

Die Hilfen sind geeignet,

  • den Lebensalltag so selbstständig wie möglich zu bewältigen
  • soziale Kontakte wahrzunehmen und in Familie oder Partnerschaft zu leben,
  • Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen, zu überwinden oder zu mildern
    und die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern bzw. zu erhalten.
  • die Unabhängigkeit von stationärer Hilfen im Bereich Wohnen zu erhalten oder
    zu erreichen und
  • - wenn möglich - eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige geeignete Tätigkeit auszuüben.

Leistungsberechtigte sind erwachsene körperlich (oder geistig) behinderte Menschen i.S. des
§ 53 Abs. 1 und 2 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung ambulante Eingliederungshilfe benötigen.

Nähere Informationen zum Angebot des selbstbestimmten Wohnens über unser Beratungsbüro (Herr Herbert Temmes), Tel. Nr. 06 81 - 37 91 00, oder per Email, htemmes@dmsg-saar.de.